- Mehr wöchentliche Tests für Schülerinnen und Schüler: drei Antigen-Schnelltests oder zwei PCR-Tests.
- Corona-Tests, falls sie nicht an der Schule gemacht wurden, gelten im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden.
- Das Schul-Personal muss sich an der Schule testen lassen.
- Keine Erhebung des Impfstatus der Schülerinnen und Schüler, mit Nachweis sind geimpfte Schülerinnen und Schüler aber von der Testung befreit
- Im Falle einer positiven Testung in der Klasse oder Lerngruppe: Kohortenpflicht für die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse sowie Einschränkungen im Musikunterricht bei Gesang und mit Blasinstrumenten sowie im fachpraktischen Sportunterricht (kontaktarm, im Freien) und bei außerunterrichtlichen Aktivitäten, Ausnahmen für Prüfungsklassen
- Teilnahme an Leistungsfeststellungen ohne Maske (sofern nicht befreit) nur mit Mindestabstand von 1,5 Metern und räumliche Trennung von den Schülerinnen und Schülern, die Maske tragen.